Verein

Noch immer zählt die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.) zu den am häufigsten in der Sozialwirtschaft genutzten Rechtsformen. 

Die Gründung eines eingetragenen Vereins kann immer dann sinnvoll sein, wenn es mehrere Gründungsmitglieder gibt, die sich gleichberechtigt in den zukünftigen Verein einbringen wollen. Der e. V. ist eine juristische Person. Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme und kann mit dieser gleichberechtigt Einfluss ausüben. Mindestens sieben Gründungsmitglieder müssen vorhanden sein. Der Verein hat einen Vorstand. Dieser vertritt den Verein nach Außen und kann aus einer oder mehreren Personen je nach Satzung bestehen kann. Die Macht des Vorstands ist aufgrund der Stimmberechtigung der Mitglieder des Vereins eingeschränkt. Weiterhin ist die Haftung des Vereins auf das Vereinsvermögen beschränkt. Je nach Vereinssatzung kann einem Verein auch die Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung anerkannt werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 21 - 79 die Bestimmungen zum Verein. Neben diesen zivilrechtlichen Grundlagen sind im Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinG) weitere öffentliche Rechtsregelungen zur Vereinigungsfreiheit und zum Verbot von Vereinigungen vorgegeben.

Ehrenamtliche und hauptamtliche Vorstände haften persönlich gegenüber dem Verein oder gegenüber Dritten für Schäden, die durch eine fahrlässig begangene Pflichtverletzung bei der Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit entstehen. Der Verein selbst haftet zwar gemäß § 31 BGB für seine Organe, also auch für den Vorstand, doch in der Regel haften Vorstand und Verein als Gesamtschuldner. Gläubiger haben somit die Wahl, ob sie den Verein, den Vorstand oder beide zusammen in Regress nehmen möchten. Achtung: In der Außenhaftung, z. B. gegenüber dem  Finanzamt oder Geschäftspartnern kann der Vorstand immer dann mit seinem Privatvermögen haften, wenn nachgewiesen werden kann, dass Organisationsmängel für den Schaden verantwortlich waren. Allein aus diesem Grund sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob diese Rechtsform wirklich die Richtige für Sie ist. Wenn Sie an einer Haftungsbeschränkung und somit an einer persönlichen Absicherung interessiert sind, so wäre insbesondere die Rechtsform der Kapitalgesellschaft für Sie interessant.

Nachfolgend finden Sie ein kurzes 1,5 -minütiges Erläuterungsvideo zur Rechtsform des Vereins.

Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit der Gründung eines nicht eingetragenen Vereins (n. e. V.). Diese besondere Form wird auch nichtrechtsfähiger Verein genannt. Auch hier ist je nach Vereinssatzung die Anerkennung der Gemeinnützigkeit möglich. Achtung: Sollte aus der Satzung nichts anderes hervorgehen, so haften die Vereinsmitglieder persönlich mit ihrem privaten Vermögen. Diese Haftung kann nur durch die Satzung eingeschränkt werden.

Im sozialwirtschaftliche Bereich ist sehr häufig eine besondere Form des Vereins vorzufinden: Der Förderverein. Dieser kann sowohl als eingetragener als auch als nicht eingetragener Verein tätig werden. Der Förderverein unterscheidet sich nicht vom oben beschriebenen Verein. Für ihn gibt es auch keine Sonderregelungen. Nur auf der steuerlichen Seite gibt es Unterschiede auch zum gemeinnützigen Verein. So liegt die Hauptaufgabe des Fördervereins in der Beschaffung von Mitteln für andere gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen, GmbH, etc.). Häufig unterstützen Fördervereine satzungsgemäß andere Vereine, Tageseinrichtungen für Kinder, Hochschulen, etc.. Bei den Zuwendungen des Fördervereins kann es sich um Sachmittel, Geldzuwendungen oder andere wirtschaftliche Vorteile, wie z.B. Darlehen handeln.

Nachfolgend finden Sie ein ca. 4,5-minütiges Video, in dem sehr anschaulich beschrieben wird, wie Frau Martina Otto einen Förderverein in ihrer Kita gegründet hat.

Die Wahl der Rechtsform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die im Gründungsprozess zu treffen sind. Eine Beratung durch einen im Feld der Sozialwirtschaft erfahrenen Unternehmensberater sowie durch einen Steuerberater ist sehr zu empfehlen. Weitere Erläuterungen zu den unterschiedlichen Rechtsformen finden Sie hier.

Im Rahmen unseres Webinars gehen wir auf die Frage nach der geeigneten Rechtsform ein und geben eine Empfehlung ab für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Hier geht es direkt zur Webinar-Anmeldung. Die Teilnahme ist kostenlos.

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