Kapitalgesellschaft

Zu den Kapitalgesellschaften zählen die folgenden Rechtsformen:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Limited (Ltd).

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist im Vergleich zur Gründung eines Einzelunternehmens aufwendig. Zur Gründung eines Gesellschaftsvertrag muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen und notariell beurkundet werden. Ebenso ist ein Eintrag in das Handelsregister obligatorisch. Die Höhe des jeweiligen Stammkapitals ist gesetzlich geregelt.

Eine Kapitalgesellschaft kann die Geschäftsführung an einen Nicht-Gesellschafter delegieren.(Fremdorganschaft). Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschluss getroffen, wobei, für die Anzahl der Stimmen der jeweiligen Anteil am Stammkapital der Gesellschaft ausschlaggebend ist. Im Vergleich zur Personengesellschaft, bei denen die hinter der Gesellschafter unmittelbar (persönlich) mit ihrem Privatvermögen haften, haftet bei der Kapitalgesellschaft nur das eingebrachte Kapital. Der bzw. die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft haften in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen.

Von den o.a. Arten der Kapitalgesellschaft sind Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie die Limited (Ltd.) kaum anzutreffen. Häufig werden die Rechtsformen GmbH und immer häufiger die UG von angehenden Sozialunternehmern gewählt. Aus Haftungsgründen empfehlen wir grundsätzlich die Gründung von Kapitalgesellschaften. Je nach Geldbeutel kann dann eine Auswahl zwischen UG und GmbH erfolgen. In jedem Fall sollte ein Steuerberater bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft einbezogen werden. Häufig werden hier Fehler gemacht, die im Nachgang steuerliche Nachteile entstehen lassen.

Im Folgenden werden kurz die beiden im Bereich der Sozialwirtschaft gebräuchlichsten Formen der Kapitalgesellschaft vorgestellt:

Unternehmergesellschaft (UG):

Die UG – oder „Mini-GmbH“ –  kann mit minimalem Stammkapital gegründet werden. Für sie gelten – neben besonderen Regelungen – die Vorschriften für GmbHs.

Eine UG kann mit einem Mindeststammkapital von einem Euro gegründet werden. Auch eine einzelne Person kann eine UG gründen. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) enthält entsprechende Mustersatzungen. Diese ist nur dann anwendbar, wenn maximal drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer in der UG agieren.

Und auch nach der Gründung ist die Gesellschaft nicht frei. Es besteht eine Art „Sparzwang“ zur Aufstockung des Gesellschaftsvermögens: Vom Jahresgewinn müssen 25 Prozent in die Rücklagen eingestellt werden. Somit wird die UG automatisch, "...wenn Sie erwachsen ist" zur GmbH.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH benötigt ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro. Eine GmbH kann auch durch einen einzigen Gesellschafter gegründet werden. Diese Form nennt man  "Ein-Mann-GmbH". Die Gesellschafter der GmbH können einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen. Die Gesellschafterversammlung der GmbH hat dem Geschäftsführer gegenüber ein Weisungsrecht.

Gemeinnützige GmbHs (gGmbH)stellen Sonderform der GmbH für gemeinnützige Zwecke dar. Die gGmbH ist als Rechtsform eine Alternative zu Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Genossenschaften. Die gGmbH unterliegt dabei genauso den gesetzlichen Vorschriften wie eine GmbH.

Nachfolgend finden Sie weiterhin ein sehr anschauliches 4,5-minütiges Erläuterungsvideo der Firma explainity GmbH zum Thema "Unternehmensrechtsformen, Die Kapitalgesellschaft".

Die Wahl der Rechtsform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die im Gründungsprozess zu treffen sind. Weitere Erläuterungen zu den unterschiedlichen Rechtsformen finden Sie hier. Im Rahmen unseres Webinars gehen wir auf die Frage nach der geeigneten Rechtsform ein und geben eine Empfehlung ab für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Hier geht es direkt zur Webinar-Anmeldung. Die Teilnahme ist kostenlos.

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