Rechtssichere E-Mail-Archivierung Pflicht zur Archivierung auch für Sozialunternehmen

Rechtssichere E-Mail-Archivierung. Pflicht zur Archivierung auch für Sozialunternehmen. Diese sind gesetzlich verpflichtet die Vorgaben der GoBD zu erfüllen. Das gilt selbstverständlich auch für Start-Ups im sozialen Bereich.

Es geht um die Einhaltung der Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD). Diese werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt. Gemäß eines BMF-Schreiben vom 14.11.2014 fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sorgt für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit. Der folgende Auszug sollte Sie nachdenklch stimmen und zur Vorsicht mahnen: „Werden die Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen nicht ausreichend geschützt und können deswegen nicht mehr vorgelegt werden, so ist die Buchführung formell nicht mehr ordnungsmäßig.“ Das vollständige BMF-Schreiben kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Im nachfolgenden Video sehen Sie ein aufgezeichnetes Gespräch (ca. 29 Minuten), das ich mit dem IT-Experten Dirk Menkhaus zum Thema “Rechtssichere E-Mail-Archivierung” geführt habe. Schauen Sie doch mal rein. Hier gibt es reichlich Informationen und Tipps.

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