Konzept

Jeder angehende Sozialunternehmer benötigt ein Konzept.

Unter einem Konzept (lateinisch concipere für erfassen) verstehen wir eine vorläufige, noch nicht bis ins letzte Detail ausgeführte fachliche Planung. Das Konzept ist als Ausgangspunkt Ihrer zukünftigen pädagogischen Arbeit zu verstehen. Im Rahmen des Konzeptes haben Sie die Möglichkeit, Ihr Leitbild bzw. Ihre weltanschauliche, religiöse, politische sowie fachliche Grundeinstellung und die daraus abgeleiteten Ziele Ihrer zukünftigen Arbeit darzustellen. Die Konzeption stellt einen Zusammenhang zwischen Zielen, Inhalten und Methoden der zukünftigen Arbeit und Ihren jeweiligen Dienstleistungsangeboten (z.B. Betreuungsformen) her.

Wir empfehlen Ihnen zunächst, auch im Vorfeld einer Gründungsberatung, ein 3 - 5 seitiges Grobkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept dient dann als Grundlagenpapier für alle weiteren Schritte im Gründungsprozess. Die Erstellung einer Fachkonzeption ist unter anderem auch eine gute Grundlage für Ihren Businessplan. Eine Grobkonzeption ist auch hilfreich für ein erstes Beratungsgespräch bei der betriebserlaubniserteilenden Behörde (z.B. dem Landesjugendamt).

Ein kleiner Hinweis für Gründerinnen und Gründer, die in Niedersachsen eine stationäre Erziehungshilfeeinrichtung gründen möchten. Ein Konzept ist kein "Leistungsangebot" (Leistungsbeschreibung). Auch wenn man Ihnen das weismachen möchte. Eine Leistungsbeschreibung folgt grundsätzlich immer einer Konzeption.

Übrigens: Ich hatte mal ein ganz interessantes Erlebnis in einem Jugendhilfe-Arbeitskreis in Nordrhein-Westfalen. Hier wurde eine neue, innovative Form der ambulanten Erziehungshilfe vorgestellt. Auf meine Frage hin, ob es eine Konzeption gäbe, wurde mir folgendes geantwortet: "Eine Konzeption? Die haben wir nicht. Wir arbeiten so gut, dass wir keine Konzeption benötigen!" 🙂

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