Einzelunternehmen

Wenn Sie sich als Freiberufler oder Gewerbetreibender allein selbständig machen, entsteht automatisch ein Einzelunternehmen. Viele Gründer wählen diese Rechtsform als Einstieg.

Sie haften als Einzelunternehmer jedoch grundsätzlich unbeschränkt und unmittelbar mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen (!)  und zwar jeweils bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen. Überlegen Sie daher bitte sehr genau, wie groß ihre unternehmerischen Risiken sein werden.

Wenn Sie zukünftig nur sehr kleine Geldbeträge bewegen möchten, so können Sie natürlich auch mit einem kleinen Teil Ihres Privatvermögens für Schulden gerade stehen. Planen Sie aber zukünftig mit größeren Geldbeträgen, so sollten Sie eine Rechtsform mit beschränkter Haftung gründen, zum Beispiel eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt). Bei einer kleinen stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe kommen schnell einmal 500.000 EUR Umsatzerlöse pro Jahr zusammen. Denken Sie bitte auch immer daran, sich über geeignete betriebliche Versicherungen für den Schadensfall abzusichern.

Aus der steuerrechtlichen Sicht heraus erzielen Sie als Einzelunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Als Gewerbetreibender müssen Sie Gewerbesteuer, Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer sowie Umsatzsteuer abführen. Für Freiberufler entfällt die Gewerbesteuer. Als Einzelunternehmer haften Sie für alle entstehenden Schulden, auch für Steuerschulden mit Ihrem gesamten Vermögen.

Sie können sich als Gewerbetreibender im Handelsregister eintragen lassen. In diesem Fall  können Sie ihren Vor- und Nachnamen im Unternehmensnamen mit dem Zusatz "e.K." führen. Möglich ist aber auch ein reiner Branchen-, Sach-, Personen oder Phantasiename wie zum Beispiel "Jugendhilfe Sternschnuppe e.K.". Derartige Eintragungen kommen im Bereich der Sozialwirtschaft sehr selten vor.

Auch Einzelunternehmer sollten unbedingt beachten, dass sie auf ihren Geschäftsbriefen bestimmte Pflichtangaben machen müssen.

In den wenigsten Fällen haben wir im entgeltfinanzierten Bereich der Sozialwirtschaft eine Gründung als Einzelunternehmen empfohlen. Insbesondere der Wunsch nach Haftungsbegrenzung hat zahlreiche Gründerinnen und Gründer dazu veranlasst eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Bitte beachten Sie auch, dass eine spätere Umgründung (also ein Wechsel in eine andere Rechtsform) nicht unproblematisch ist. Gerade bezüglich der Unternehmensform empfehlen wir Ihnen, sich von einem Gründungsberater mit Feldkompetenz im Sozialen Bereich beraten zu lassen. Dieser wird grundsätzlich eine ganzheitliche Beratung durchführen und gegebenenfalls zu anderen Empfehlungen kommen als zum Beispiel ihr Steuerberater bzw. als eine Beraterin oder ein Berater einer betriebserlaubniserteilenden Behörde.

Nachfolgend finden Sie ein sehr anschauliches 3,5-minütiges Erläuterungsvideo der Firma explainity GmbH zum Thema "Unternehmensrechtsformen, Die Einzelunternehmung".

Die Wahl der Rechtsform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die im Gründungsprozess zu treffen sind. Weitere Erläuterungen zu den unterschiedlichen Rechtsformen finden Sie hier. Im Rahmen unseres Webinars gehen wir auf die Frage nach der geeigneten Rechtsform ein und geben eine Empfehlung ab für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Hier geht es direkt zur Webinar-Anmeldung. Die Teilnahme ist kostenlos.

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