Bürgschaftsbank

Bürgschaftsbanken stellen im Rahmen von Gründungsvorhaben häufig einen Rettungsanker für die Gründungsperson dar. Insbesondere dann, wenn die Gründerperson nicht über ausreichende Mittel zur Besicherung des gewünschten Darlehens verfügt.

Bei den Bürgschaftsbanken handelt es sich um privatwirtschaftlich organisierte und vom Staat unterstützte Förderbanken. Bürgschaftsbanken sollen gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung unterstützen. Eine Bürgschaftsbank  gewährt Bürgschaften, die als vollwertige Sicherheiten für alle Kreditinstitute gelten. Die Bürgschaftsbanken wiederum erhalten sowohl vom Bund als auch von den Ländern sogenannte Rückbürgschaften. In jedem Bundesland sind rechtlich eigenständige Bürgschaftsbanken aktiv. Hier finden Sie eine aktuelle Gesamtübersicht aller Bürgschaftsbanken in den einzelnen Bundesländern.

Eine Bürgschaftsbank bürgt bis zu einem Betrag von 1,25 Mio. Euro für einen Kreditnehmer bei dessen Hausbank unter Bezugnahme auf einen begehrten Bankkredit oder einen Förderkredit. Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Für die restlichen 20 Prozent trägt die Hausbank das Risiko, wobei die Kreditnehmer immer für die gesamte Kreditsumme haften. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt eine sehr übersichtliche Infografik mit dem Titel "Wie kommt eine Ausfallbürgschaft zustande? " hier als PDF-Download zur Verfügung.

Eine Bürgschaftsbank erteilt Ausfallbürgschaften für Existenzgründer, gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, denen wegen fehlender oder zu geringer Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt wird. Jetzt kommen wir dann aber auch schon zum Knackpunkt: Als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausfallbürgschaft gilt in der Regel eine positive Geschäftsprognose. Die Geschäftsaussichten müssen sich somit positiv darstellen und das Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein. Das Programm sowie die grundsätzliche Geschäftspolitik der jeweiligen Bürgschaftsbank kann als sehr unterschiedlich bewertet werden. So schreibt zum Beispiel die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB): "Die NBB ist eine Fördereinrichtung der niedersächsischen Wirtschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, vielversprechenden unternehmerischen Ideen des niedersächsischen Mittelstandes das notwendige Start- bzw. Erweiterungskapital zu verschaffen." Hier liegt die Betonung auf "vielversprechend". Insbesondere bei der Haltung der Bürgschaftsbanken gegenüber Gründerinnen und Gründern im Sozialen Bereich sind die Aussagen der einzelnen Bürgschaftsbanken sehr unterschiedlich. Einige Bürgschaftsbanken fördern explizit privatgewerbliche Soziale Gründungsvorhaben. Andere lehnen solche Vorhaben grundsätzlich ab. Nachfolgend finden Sie eine häufig in der Praxis vorkommende schriftliche Begründung:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf Ihre Anfrage von --.--.---- im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung einer Gründungsmaßnahme für eine Einrichtung zur Kinder- und Jugendhilfe.
Ich muss Ihnen hierzu mitteilen, dass kein besonderes Landesinteresse an der Förderung einer derartigen Einrichtung besteht, da weder ein innovativer noch ein modellhafter Ansatz erkennbar sind. Insofern kommt die Einbindung der XXX in dieses Vorhaben leider nicht in Frage.
Mit freundlichen Grüßen"

Schade, oder? Andersrum haben ja gerade Sie einen innovativen bzw. einen modellhaften Ansatz in Ihrem Businessplan beschrieben? Insofern gilt das alte Motto: "Fragen kostet nichts". Bedenken Sie bitte noch folgendes: Auch Bürgschaftsbanken haben wirtschaftliche Interessen. So zahlt der Kreditnehmer in der Regel für eine Ausfallbürgschaft sowohl ein einmaliges Bearbeitungsentgelt als auch eine laufende Provision von 1 bis 1,5 Prozent der verbürgten Summe.

Hier finden Sie ein ca. 3-minütiges Erläuterungsvideo zur "Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen".

Hinweis: Alle Inhalte dieses Internetangebotes, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Frank Plaßmeyer. Bitte fragen Sie mich (info@ijos.net)  falls Sie die Inhalte dieses Internetangebotes verwenden möchten. 

Leave a Reply