Wort-Bild-Marke

In Gründungsprozessen starten sehr viele Gründerinnen und Gründer gleich zu Beginn mit der Entwicklung einer Marke bzw. eines Logos für das zukünftige Unternehmen. Sehr oft bekommen wir in diesem Zusammenhang die Rückmeldung, dass insbesondere der kreative Prozess dem gesamten Gründungsvorhaben positiven Schub verleiht.

Grundsätzlich sind mit der Erstellung eines Firmenlogos Kosten und Aufwand verbunden. Lohnt sich dieser Aufwand? Ja, unbedingt! Warum? Weil ein individuelles und professionell gestaltetes Erscheinungsbild von Beginn an, den Gründungsprozess positiv befördern kann. Sie unterscheiden sich von Anfang an durch Ihren Auftritt in der Öffentlichkeit von den Mitbewerbern und können über Logo und Name des Unternehmens positive Botschaften an die Kooperationspartner und Klienten senden.

Es besteht die Möglichkeit, sich den Namen sowie das Logo des Unternehmens beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen zu lassen. Auch eine Kombination aus Wort- und Bildbestandteilen können Sie sich schützen lassen. Eine Wortmarke kann dabei aus mehreren Wörtern bestehen. Darüber hinaus können auch Werbeslogans geschützt werden, dies jedoch nur eingeschränkt. Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen oder aus Wörtern, die grafisch bzw. bildlich gestaltet sind (z.B. farbig in einer besonderen Schriftart oder einer besonderen Anordnung der Buchstaben zueinander). Umfangreiche Informationen zum Markenschutz finden Sie auf der Website des DPMA.

Eine eingetragene Marke entfaltet einen starken Markenschutz für die Klassen, in denen die Marke eingetragen ist. Das Markenregister beim DPMA in München umfasst insgesamt 45 Markenklassen. Eine Übersicht finden Sie z.B. hier. Nach Anmeldung einer Marke besteht Markenschutz für die Klassen, in denen die Marke eingetragen wurde. In der Regel werden 3 Klassen im Rahmen einer Standardanmeldung registriert. Diese drei Klassen sollten eine sehr große Nähe zum Unternehmenszweck haben.Weitere Klassen können gegen Aufpreis hinzugebucht werden.

Im Rahmen einer Gründungsberatung sollte individuell geklärt werden, welcher Aufwand bezüglich Markenschutz im Verhältnis zum Gründungsaufwand akzeptabel ist. Auch empfiehlt es sich einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann dann für Sie nach bereits vergebenen Namensrechten recherchieren und eine "wasserdichte" Anmeldung für Sie auf den Weg bringen.

Achtung: Sollten Sie einen Unternehmensnamen verwenden, der bereits von einem anderen Unternehmen genutzt wird, so besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung, verbunden mit einer Unterlassungsaufforderung (siehe Markengesetz und auch § 12 BGB). Darüber hinaus passiert es immer wieder einmal, dass Unternehmen aufgefordert werden, Ihre Marke zu löschen, weil zuvor eine andere Person diesen Namen bereits schützen gelassen hat. In einem solchen Fall handelt es sich um eineEintragungskollision.

Hier finden Sie ein interessantes YouTube-Video, dass eindrücklich darstellt, welche Probleme auf Sie zukommen können, wenn Sie nicht von Anfang an mit dem Thema des Markenschutzes befassen.

Hinweis: Alle Inhalte dieses Internetangebotes, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Frank Plaßmeyer. Bitte fragen Sie mich (info@ijos.net)  falls Sie die Inhalte dieses Internetangebotes verwenden möchten.

Leave a Reply