Tagessatz für stat. Erziehungshilfen

Ein Tagessatz für stationäre Erziehungshilfen (früher auch Pflegesatz genannt) resultiert aus einer betriebswirtschaftlichen Entgeltkalkulation, in der eine Gesamtrefinanzierungssumme rechnerisch prospektiv, also in die Zukunft gerichtet, ermittelt wird.

Eine solche Entgeltkalkulation beinhaltet, auf ein jeweiliges Angebot bezogen, kalkulierte Jahreskosten einer Hilfe zur Erziehung (Summe der Personalkosten und Sachkosten je Jahr), erweitert um einen sogenannten Unterauslastungszuschlag. Die Gesamtkosten eines stationären Erziehungshilfeangebotes werden vom Einrichtungsträger auf einen Tag umgerechnet und durch die Anzahl der vereinbarten und durch die Betriebserlaubnis erteilende Behörde genehmigten Betreuungsplätze dividert.

Das allgemeine Unterauslastungsrisiko wird berücksichtigt, indem im Rahmen der Kalkulation die Tage eines Jahres durch den sogenannten Auslastungsdivisor (Auslastungsgrad) geteilt werden. Die kalkulatorische Berücksichtigung eines Unterauslastungszuschlages ist auch hier erforderlich, da eine Einrichtung ohne Warteliste aufgrund der Belegungsfluktuation und der daraus bedingten Verweilzeiten faktisch nicht zu 100 Prozent real ausgelastet sein kann.

Beispiel einer Tagessatzermittlung (Standardsystem)

Gezeigt wird eine Berechnung für eine stationäre Erziehungshilfeeinrichtung mit z.B. 215.000 € Jahreskosten und 4 Plätzen:

215.000 € Jahreskosten / 365 Tage = 589,04 € ; das entspricht 147,26 € je Platz und Tag.

Ausgehend von einer zu erwartenden Auslastung von z.B. 93 % wird der Unterauslastungszuschlag wie folgt berücksichtigt: 365 Tage * 0,93 = 339,45 Tage

215.000 € / 339,45 Tage = 633,38 €

Das Ergebnis entspricht einem Kostensatz in Höhe von  158,34 € je Platz und Tag.

Dieses Standardsystem des tagesgleichen Entgeltsatzes ist im Bereich der deutschen Erziehungshilfe seit Jahrzehnten anerkannt. Das Entgeltsystem "Tagessatz" bietet eine hohe Vergleichbarkeit, im Falle vergleichbarer Leistungsangeboten.

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