Leistungsbeschreibung

Bei der Leistungsbeschreibung handelt es sich um ein sehr wichtiges Dokument. Alles, was Sie hier inhaltlich beschreiben ist nach Vereinbarung gegenüber dem Jugendamt für Sie juristisch verbindlich.  Aus jeder Leistungsbeschreibung wird später einmal eine verbindliche Leistungsvereinbarung.

Auch wenn die Versuchung groß und das Internet voll mit zum Teil schlechten Leistungsbeschreibungen ist. Kopieren Sie niemals leichtfertig! Erstellen Sie immer (!) grundsätzlich Ihre eigene individuelle Leistungsbeschreibung.

Gemäß § 78 c SGB VIII muss eine Leistungsvereinbarung die wesentlichen Leistungsmerkmale Ihres Leistungsangebotes beinhalten, insbesondere

  1. Art, Ziel und Qualität des Leistungsangebots,
  2. den in der Einrichtung zu betreuenden Personenkreis,
  3. die erforderliche sächliche und personelle Ausstattung,
  4. die Qualifikation des Personals sowie
  5. die betriebsnotwendigen Anlagen der Einrichtung (ganz wichtig!!!! Hier machen gerade viele Einrichtungen verhängnisvolle Fehler, die später hohe Kosten verursachen)

festlegen. Weiterhin ist in die Vereinbarung mit aufzunehmen, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Einrichtung sich zur Erbringung der Leistungen verpflichtet. Sie müssen als Träger gewährleisten, dass Ihre Leistungsangebote zur Erbringung von Leistungen nach § 78a Absatz 1 geeignet sind sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

Darüber hinaus müssen die Entgelte leistungsgerecht sein. Grundlage der Entgeltvereinbarung sind die in der Leistungs- und der Qualitätsentwicklungsvereinbarung festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmale. Eine Erhöhung der Vergütung für Investitionen kann nur dann verlangt werden, wenn der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Investitionsmaßnahme vorher zugestimmt hat. Förderungen aus öffentlichen Mitteln sind anzurechnen.

Wir empfehlen grundsätzlich eine tabellarische Form der Leistungsbeschreibung. Listen Sie nur Leistungsbestandteile auf, die "ohne Wenn und Aber" von Ihnen für jeden einzelnen (!) Ihrer Klienten vorgehalten werden. Differenzieren Sie zwischen Grund- und Zusatzleistung. Und ganz wichtig: In eine Leistungsbeschreibung gehören keine Angaben zur Vergütung der Mitarbeitenden sowie Darstellungen von Stellenanteilen. Einige Landesjugendämter (z.B. Niedersachsen) bestehen auf derartiges. OK, das bedeutet dann aber auch, dass sich bei jedweder Änderung der Stellenanteile und Gewichtungen (zum Beispiel bezogen auf den Anteil der ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen) als Konsequenz eine ungültige Betriebserlaubnis ergeben kann. Das kann fatale Folgen haben, zum Beispiel wenn durch einen Brand Schäden entstehen und die Versicherung aufgrund einer ungültigen Betriebserlaubnis nicht zahlen will.

Sie können hier ein allgemeines IJOS-Muster einer Leistungsbeschreibung (nicht vollständig) als PDF herunterladen. Diese "Muster-LB" sollte Ihnen einen guten ersten Überblick geben.

Hinweis: Alle Inhalte dieses Internetangebotes, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Frank Plaßmeyer. Bitte fragen Sie mich (info@ijos.net)  falls Sie die Inhalte dieses Internetangebotes verwenden möchten. 

Leave a Reply