Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Immer wieder kommt es in den ersten Monaten nach Gründung des Sozialunternehmens zu Irritationen im Zusammenhang mit der Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge.

So sind Gründerinnen und Gründer sehr häufig aufgrund der hohen Zahlungsbeträge, die Monat für Monat an die einzelnen, vom Arbeitnehmer gewählten Krankenkassen gezahlt werden müssen verwundert. Dies führt immer wieder zu Nachfragen beim Gründungsberater. Folgendes muss man daher als angehender Sozialunternehmer zum Thema Gesamtsozialversicherungsbeitrag wissen:

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeitenden abzuführen. Regelmäßig informieren Sie die Krankenkassen elektronisch und melden Daten an die Sozialversicherung. Beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag handelt es sich um den vom Arbeitgeber abzuführenden Beitrag zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Beitrag ist vom Arbeitgeber an die vom jeweiligen Beschäftigten gewählte Krankenkasse (Einzugsstelle) zu zahlen. Die Krankenkasse leitet Teilbeträge an den Gesundheitsfonds weiter. Darüber hinaus werden die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung von der Krankenkasse, bei der der jeweiligen Beschäftigte krankenversichert ist, an die Pflegekasse weitergeleitet. Auch die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung werden an die Träger der entsprechenden Versicherungszweige weitergeleitet.

Auch für Minijobs sind Sozialversicherungsbeiträge vom Sozialunternehmer abzuführen. Hier werden pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine einheitliche Pauschalsteuer für Minijobs an die Minijob-Zentrale in Essen gezahlt und entsprechend verteilt. Dieses Verfahren gilt auch für  Beitragszahlungen für versicherungspflichtige geringfügig entlohnte Beschäftigte. Weitere ausführliche Informationen zur Pauschale für Minijobs finden Sie auf den Seiten der Minijobzentrale.

Nachfolgend finden Sie ein sehr anschauliches 4,5-minütiges Erläuterungsvideo der Firma explainity GmbH zum Thema "Gesetzliche Sozialversicherung"

Hinweis: Alle Inhalte dieses Internetangebotes, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Frank Plaßmeyer. Bitte fragen Sie mich (info@ijos.net)  falls Sie die Inhalte dieses Internetangebotes verwenden möchten. 

Leave a Reply