Fachleistungsstunde

Das Finanzierungskonzept der Fachleistungsstunde basiert auf dem Ansatz der Sozialpädagogischen Fachleistungsstunde (FLS).

Die FLS galt lange Zeit als innovatives Finanzierungsinstrument der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts und wurde erstmals im Jahre 1993 der bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilfe-Fachwelt durch den Volkswirt Haferkamp vorgestellt. Haferkamp beschreibt die FLS als ein Steuerungsinstrument flexibel organisierter Erziehungshilfen und als ein Organisationskonzept im Gesamtfinanzierungssystem der Kinder- und Jugendhilfe.  Der Ursprung des FLS-Ansatzes ist in Verbindung mit der Gründung der ersten Jugendhilfestationen in Mecklenburg-Vorpommern zu Beginn der 1990er Jahre zu sehen. Er steht im Zusammenhang mit der Durchführung eines damals viel beachteten Modellprojekts (1992 bis 1994), welches das Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis (ISP) im Auftrag des damaligen Bundesminsteriums für Frauen und Jugend als Projektträger realisierte.

Heute findet die FLS-Methodik überwiegend im Bereich der ambulanten, hilfeplangesteuerten Leistungen der Erziehungshilfen, sowohl einzelfallbezogen als auch gruppenbezogen, Anwendung. Im ambulanten Bereich der Erziehungshilfe hat die FLS, die aus dem Selbstkostendeckungsprinzip stammende und bis zum Jahre 1999 bundesweit vorherrschende Pauschalfinanzierung nahezu vollständig abgelöst. Die FLS wird auch im Bereich der stationären Erziehungshilfe als Instrument zur Finanzierung stationärer Zusatzleistungen genutzt. Das Instrument der FLS bezieht sich ausschließlich auf die sozialpädagogische Aktivität der zum Einsatz gebrachten pädagogischen Mitarbeitenden, unabhängig von Leistungsinhalt und Leistungsorganisation. Haferkamp beschreibt die FLS als eine Abrechnungsmethode, die auf kleinere, personenbezogene Zeiteinheiten ausgerichtet ist: Eine Kostenerstattung erfolgt über die jeweils real in Anspruch genommenen Stunden einer sozialpädagogischen Fachkraft.

Der spezifische FLS-Satz berechnet sich aus dem Quotienten von Bruttokosten pro Jahr (Personalkosten zuzüglich Sachkosten) und den tatsächlich leistbaren jährlichen Nettoarbeitsstunden (Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft unter Berücksichtigung von berufs- und fallspezifischen Minderzeiten). Darüber hinaus sind bei der Ermittlung eines FLS-Stundensatzes die Gemeinkosten berücksichtigen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personalkosten für Leitung, Beratung und Verwaltung, die in der Regel nicht direkt einer ambulanten Dienstleistung zugeordnet werden können. Hinzu kommen Ausgleichszuschläge für fallbezogene und fallunspezifische Minderzeiten (z. B. Fahrzeiten, Verwaltungstätigkeiten, Vor- und Nachbereitung). Die FLS wird grundsätzlich für jede geleistete Stunde abgerechnet.

Anmerkungen/Literatur:

  • Haferkamp, Rainer (1993): Die Fachleistungsstunde als Finanzierungsinstrument flexibel organisierter Erziehungshilfen. In: AFET-Mitgliederrundbrief, 4/1993, S. 11 - 16.
  • Klatetzki, Thomas (1995): Eine kurze Einführung in die Diskussion über flexible Erziehungshilfen. In: Klatetzki, Thomas (Hrsg.):  Flexible Erziehungshilfen: ein Organisationskonzept in der Diskussion, (S. 5 - 12). Münster: Votum-Verlag; 
  • Klatetzki, Thomas (1995): Flexible Erziehungshilfen: ein Organisationskonzept in der Diskussion, Münster: Votum-Verlag.

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