Fachkräftegebot

Das Fachkräftegebot des § 72 SGB VIII sieht vor, dass zum Schutz des Wohles von Kindern und Jugendlichen hauptberuflich nur geeignete Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt werden sollen. Diese müssen sich persönlich und fachlich für diesen Arbeitsbereich eignen und dementsprechend über eine fachliche Qualifikation in Form eines entsprechenden Ausbildungs- bzw. Studienabschlusses verfügen.
Das Fachkräftegebot wird im § 72 SGB VIII wie folgt festgeschrieben:
"(1 )Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bei den Jugendämtern und Landesjugendämtern hauptberuflich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlich keit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dieser fordert.
(2)Leitende Funktionen des Jugendamtes oder des Landesjugendamtes sollen in der Regel nur Fachkräften übertragen werden.
(3)Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben Fortbildung und Praxisberatung der Mitarbeiter des Jugendamtes und des Landesjugendamtes sicherzustellen."
Leider gibt es noch immer deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, was die Anerkennung bestimmter Berufsgruppen als Fachkraftgruppen angeht. So gibt es Bundesländer, in denen die betriebserlaubniserteilenden Behörden zum Beispiel Ergotherapeuten oder Heilerziehungspfleger ohne weiteres als Fachkräfte anerkennen. In anderen Bundesländern hingegen ist eine Beschäftigung dieser Berufsgruppen nahezu ausgeschlossen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat im Jahre 2005 eine Arbeitshilfe erstellt. Diese steht hier als PDF zum Download bereit. "Das Fachkräftegebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Bundesarbeitgemeinschaft der Landesjugendämter)"
Die Bergische Universität Wuppertal hat darüber hianus eine interessante Studie veröffentlicht mit dem Titel "Fachkräfte in den erzieherischen Hilfen Studien- und Ausbildungsgänge zur Umsetzung des Fachkräftegebotes in erlaubnispflichtigen (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung". Die Studie steht hier als PDF-Download zur Verfügung.
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